Baurecht



öffentliches Baurecht

Auf der Grundlage jahrzehntelanger Erfahrungen bei der Begleitung von Bauvorhaben jeder Größenordnung ist es uns möglich dem Bauherrn / Bauträger in jeder Phase der öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren beratend und als Prozess- / Vertreter zur Seite zu stehen.

Dies gilt schwerpunktmäßig

  • für die Abfassung städtebaulicher Verträge,
  • im Bereich der Baulandentwicklung,
  • für die Entwicklung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, sowie von vorhabebezogenen Bebauungsplänen mit Durchführungsverträgen und
  • für die Erlangung von Baugenehmigungen unter Einschluss von Genehmigungen für Nutzungsänderungen.

Unsere Erfahrungen im Beitrags- und Gebührenrecht sowie im Denkmal-, Naturschutz-, Enteignungs-, Wasser-, Straßen- und Wegerecht ermöglichen uns auch komplexe Sachverhalte mit kreativen Lösungen bereits im Verwaltungsverfahren zu erledigen.